Parkplatzsituation Wäldchen

umgesetzt

Verkehrsschilder

Wormser Wäldchen - Friedrichsweg Die Stadt Worms möchte, dass möglichst viele Menschen die Anlage rund ums Wäldchen mit Spielplatz, Park und Tiergarten nutzen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Tiergarten gerade bei gutem Wetter Anlaufpunkt Nr. 1 für Wormser, sowie Auswärtige. Die wenigen Parkplätze am Tiergarten und vorm Hügel, sowie der winzige "Ausweichparkplatz" reichen in keinster Weise für die Massen an Besucherautos. Ich selbst komme seit 36 Jahren regelmäßig zum Tiergarten und Wäldchen und es stellte nie ein Problem dar, entlang des Friedrichswegs zu parken. Und trotzdem meint die Stadt Worms, sie muss hier den kompletten Weg entlang ein Parkverbot aussprechen. Da stellt sich mir und mit Sicherheit auch tausenden anderen Besuchern und Ansässigen die Frage "WARUM"??? Aus welchen Gründen muss man hier ein Parkverbot einführen? Um die Kosten zu decken, die durch die neue unnötige und absolut "iwwerzwerche" Umgehung bzw. Hochstraße entstehen? Denn mit 55€ (!!!!) Strafzettelgebühr pro Wagen bei schätzungsweise 300 "falsch" geparkten Autos pro Wochenend-Tag (!) kommt man ja da auf ein gutes Sümmchen.... Eine wahre Unverschämtheit und Grund genug, sämtliche Veranstaltungen im mittlerweile auch sehr teuren Tiergarten und Wäldchen zukünftig zu meiden!! Worms macht sich mit ihrer Verkehrspolitik leider immer unbeliebter.... Schade...
Stellungnahme der Verwaltung: 
Vielen Dank für den Hinweis. Das Haltverbot wurde aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und somit auch der Besucher der in der Bürgerweide befindlichen Attraktionen eingerichtet. Außerdem werden auf den unbefestigten Seitenstreifen oftmals Fahrzeuge abgestellt, was sich sehr schädlich auf die dortigen Baumstandorte auswirkt. Für Besucher stehen, neben den zahlenmässig eingeschränkten Parkflächen in der Bürgerweide, auch der Festplatz zum Parken zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad und zu Fuß das Naherholungsgebiet zu erreichen. Es besteht somit nicht die Notwendigkeit sein Fahrzeug ordnungswidrig abzustellen.