Gefräste Spurrillen

abgelehnt

Straßenschäden

Auf der Hauptstrasse vor der EWR Arena wurde vor einiger Zeit die Verkehrsführung geändert. Aus diesem Grund wurde auch die Strassenmarkierung geändert. Die nicht mehr benötigte Markierung wurde abgefräst. Dabei entstanden Spurrillen. Da ich Rollerfahrer bin, sind diese Rillen für mich verkehrsgefährdend. Diese Rillen ziehen mir das Hinterrad weg und führten mehrfach fast zu einem Stutz. Um diesen Rillen entsprechend auszuweichen muss ich sie möglichst im 45 Grad Winkel überfahren. Dies bedeudet das ich im Zick Zack fahren muss, wobei mich auch schon fast Autofahrer fast gerammt bzw überfahren hätten. Wann wird diese selbst verschuldete Verkehrsgefährdung / selbst verschuldete Fahrbahnzerstörung / selbst gemachte Strassenschäden behoben? Ich bin schwerbeschädigt und auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Demarkierung in der Alzeyer Straße erfolgte mittels Feinfräße mit einer maximalen Tiefe von 3 mm. Damit sind die Erfordernisse der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" und Richtlinien für Markierungen auf Straßen erfüllt. Nach Angaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen stellt dies keine Gefährdung da. Da die oben genannten Richtlinien eingehalten sind, besteht keine Verkehrsgefährdung, keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherungspflicht und kein Schaden am Straßenkörper.